Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 1. Juli 2026
SocialRay UG (haftungsbeschränkt)
vertreten durch die Geschäftsführung: Fabienne Kunert
Schönböckener Str. 10, 23556 Lübeck
Telefon: 0451 39709444
E-Mail: info@socialray.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SocialRay UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „SocialRay“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. SocialRay schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit SocialRay als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SocialRay hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungen und Erfolgsausschluss
(1) SocialRay erbringt Leistungen im Bereich Social Media Marketing, Performance Marketing, Recruiting, Werbung und Automatisierung. Es handelt sich stets um Dienstverträge; ein konkreter Erfolg (z. B. Anzahl Bewerbungen, Umsatzsteigerung) wird nicht geschuldet.
(2) Ein ROI oder wirtschaftlicher Erfolg stellt ein Ziel, jedoch keinen vertraglich geschuldeten Erfolg dar.
(3) Boni bei Zielerreichung oder Erfolg werden nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich vertraglich geregelt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben etc. rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen SocialRay zur Leistungsverschiebung oder Vertragsbeendigung bei vollem Vergütungsanspruch.
(2) SocialRay ist berechtigt, nach § 315 BGB die Art und Weise der Leistungserbringung nach billigem Ermessen zu bestimmen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Verträge kommen schriftlich oder fernmündlich (z. B. per Videochat oder Telefon) durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
(2) Ein Vertrag gilt ebenfalls als zustande gekommen, wenn der Kunde nach Erhalt einer Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) nicht innerhalb von 24 Stunden widerspricht.
(3) Darüber hinaus gilt ein Vertrag spätestens mit der ersten Teil- oder Gesamtzahlung durch den Kunden als angenommen, auch ohne separate Unterschrift. Die Zahlung stellt in diesem Fall eine verbindliche Zustimmung zum Vertragsinhalt und den AGB dar.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Ist keine Laufzeit ausdrücklich vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Kündigungen müssen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail) zugehen; maßgeblich ist der Zugang bei SocialRay. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Erstlaufzeit.
(2) Verträge ohne Mindestlaufzeit enden ohne Kündigung mit Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums; dies wird im Angebot gekennzeichnet.
(3) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarte Sonderkündigungsrechte bleiben hiervon unberührt und gehen dieser Regelung vor. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Pausierung und Stilllegung
(1) Eine vorzeitige Beendigung, Stilllegung oder Pausierung des Vertrags ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen im Angebot gehen vor.
(2) Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung in Form von Kontingenten kann jedoch nach Absprache mit SocialRay pausiert und innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Leistungszeitraum nachgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Erbringung der pausierten Leistungen ersatzlos.
(3) Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt. Zahlungen sind unabhängig von der Pausierung vollständig und fristgerecht zu leisten. Ein Zurückbehalten, Aussetzen oder Reduzieren von Zahlungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vorkasse ist unabhängig vom gewählten Zahlungsmittel verpflichtend.
(2) SEPA-Lastschrift kann optional vereinbart werden. Rücklastschriftgebühren trägt der Kunde.
(3) Bei Verzug kann SocialRay die Leistung aussetzen. Ist Ratenzahlung vereinbart und der Kunde befindet sich mit zwei Raten im Verzug, wird die gesamte Restforderung sofort fällig.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Nutzungsrechte an erbrachten Leistungen gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Bei Ratenzahlung nach Zahlung der letzten Rate. Nutzungsrechte an den Einrichtungsleistungen gehen mit Zahlung der jeweiligen Rate bzw. mit dem Ausgleich über
(2) Eine Weitergabe oder Bearbeitung der Inhalte durch den Kunden oder Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SocialRay.
(3) Absatz 2 gilt nicht, soweit SocialRay Inhalte im Rahmen der Leistungserbringung von sich aus an Dritte übermittelt oder durch Dritte bearbeiten lässt – insbesondere an vom Kunden eingesetzte oder von SocialRay beauftragte Webagenturen, Software- und Plattformanbieter, Druckereien und Verteildienstleister. Eine solche Übermittlung erfolgt allein auf Veranlassung von SocialRay. Sie begründet kein eigenes Weitergabe- oder Bearbeitungsrecht des Kunden und gilt nicht als Zustimmung im Sinne von Absatz 2 für weitere Weitergaben durch den Kunden.
§ 9 Fremdleistungen und Drittanbieter
(1) SocialRay setzt zur Leistungserbringung Dienste Dritter ein, insbesondere Werbe-, Messaging-, Automatisierungs- und Hostingdienste (z. B. Meta, Google). Für deren Nutzung gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungs-, Werbe- und Vertragsbedingungen der Anbieter. Der Kunde erkennt diese an.
(2) Soweit für die Leistungserbringung Verträge mit Drittanbietern erforderlich sind, schließt SocialRay diese im Namen und für Rechnung des Kunden; der Kunde erteilt SocialRay hierfür die erforderliche Vollmacht. Die daraus entstehenden Kosten – insbesondere Werbebudgets sowie Nachrichten-, Lizenz- und Nutzungsgebühren – trägt der Kunde unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Sie sind nicht in der Vergütung von SocialRay enthalten.
(3) Werbekonten, Business-Manager-Strukturen, Tracking-Assets und vergleichbare Zugänge werden auf den Kunden angelegt oder nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf ihn übertragen, soweit die Bedingungen des jeweiligen Anbieters dies zulassen.
(4) SocialRay hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preise, Richtlinien und Entscheidungen der Drittanbieter. Ändern sich diese oder entfällt ein Dienst, ist SocialRay berechtigt, auf einen gleichwertigen Dienst zu wechseln; wesentliche Wechsel teilt SocialRay dem Kunden in Textform mit. Zustimmungserfordernisse aus dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.
(5) Die Haftung für Maßnahmen und Entscheidungen von Drittanbietern richtet sich nach § 10.
§ 10 Haftung
(1) SocialRay haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie,
d) nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SocialRay ausschließlich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Nettovergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an SocialRay gezahlt hat. Dieser Betrag gilt zugleich als Höchstgrenze für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für:
– entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden;
– Datenverluste, soweit sie auf einer fehlenden oder unzureichenden Datensicherung durch den Kunden beruhen;
– Entscheidungen und Maßnahmen von Plattformbetreibern und Drittanbietern, etwa die Ablehnung oder Sperrung von Anzeigen, die Löschung oder Einschränkung von Konten sowie Änderungen von Algorithmen, Preisen oder Schnittstellen;
– den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen, insbesondere Reichweiten, Leads, Bewerbungen, Vertragsabschlüsse oder Umsätze (§ 2);
– Inhalte, die der Kunde bereitgestellt oder freigegeben hat (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Musik und Preisangaben). Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit; eine rechtliche Prüfung durch SocialRay findet nicht statt.
(5) Der Kunde stellt SocialRay von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte gegen SocialRay geltend gemacht werden, einschließlich Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, Vertragsstrafen sowie der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat oder SocialRay sie vorsätzlich oder grob fahrlässig mitverursacht hat.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SocialRay sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
§ 11 Datenschutz und Kommunikation
(1) Die Kommunikation kann auch über Tools wie Zoom, Google Meet oder WhatsApp Business erfolgen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.
(2) Kundendaten werden gemäß DSGVO verarbeitet. SocialRay darf Name, Logo und Projektbezug zur Eigenwerbung verwenden, sofern nicht widersprochen wird.
(3) Soweit SocialRay im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – insbesondere Lead- und Mitgliederdaten in der Dashboard-Plattform sowie in Kommunikations- und Automatisierungsstrecken – schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von SocialRay.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.